Krankenkassenbeiträge 2010

Dezember 29, 2009 by admin




Krankenkassenbeiträge ändern sich auch 2010.

Hier ein Auszug aus den Kerndaten:

Für die gesetzliche Krankenversicherung und Leistungen in diesem Umfang – also auch Ausgaben für Basisleistungen in der privaten Krankenversicherung – sind die Möglichkeiten der Absetzbarkeit jetzt besser:
War bislang eine Pauschale von 1500 Euro jährlich absetzbar, gilt für Arbeitnehmer künftig eine Mindestgrenze von 1900 Euro.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind von 2010 an voll steuerlich absetzbar. Bislang war die Absetzbarkeit für diese Sonderausgaben – so nennt sie das Finanzamt – begrenzt. Allerdings sind damit nur Grundleistungen erfasst, Wahl- und Zusatztarife nicht.

Das Bundesministerium für Gesundheit verschafft einen Gesamtüberblick

Höhere Freibeträge
Die Bezugsgröße entspricht dem durchschnittlichen Brutto-Arbeitseinkommen des vorvergangenen Jahres, also 2008. Ihr Anstieg führt auch zu höheren Freibeträgen bei der Anerkennung von Härtefällen und erleichtert so die Befreiung von der Praxisgebühr und den Zuzahlungen für Arzneimittel.

Beiträge für Selbstständige, die beitragspflichtige Einnahmen unterhalb der Verknüpfung mit einer internen
Mindestbemessungsgrenze: 1916,25 EUR monatl.

Personenkreis Beitragssatz v.H. monatl.Beitrag Euro
ohne Krankengeldanspruch 14,3 mindestens 274,02
mit Krankengeldanspruch 14,9 mindestens 285,52

Krankenversicherungsvergleich für gesetzliche Krankenkassen

Besondere Beiträge für Selbstständige: die Förderleistungen der Agentur für Arbeit beziehen, sowie (auf Antrag) bei niedrigen Einkünften (unter 1.916,25 EUR): Mindestbemessungsgrenze 1.277,50 EUR Mindestbeitrag:

14,3% (182,68 EUR ohne Krankengeldanspruch) und 14,9% (190,35 EUR mit Krankengeldanspruch)

Höchstbeitrag bei Kassen ebenfalls gestiegen
Entsprechend erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit um 75 auf 3750 Euro monatlich. Bleibt es beim derzeitigen Beitragssatz von 14,9 Prozent, ergibt sich ein Anstieg des Höchstbeitrags um monatlich 11,18 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von monatlich 4050 Euro im laufenden auf 4162,50 Euro im kommenden Jahr. Wer höhere Einkünfte hat, kann auch in die private Krankenversicherung wechseln.

Krankenversicherung: Gesetzlich und private Krankenversicherte können ab 2010 sämtliche Kassenbeiträge für Basistarife vollständig von der Steuer absetzen.

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